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Die wichtigsten medizinischen Voruntersuchungen

vom Baby bis zum Schulkind

Die Gesundheitsuntersuchungen dienen dazu, die altersgemäße Entwicklung eines Kindes sowie den allgemeinen Gesundheitszustand zu überprüfen. Ab dem ersten Lebenstag bis etwa zum 14. Lebensjahr sind regelmäßige Vorsorgetermine einzuhalten, bei denen der Kinderarzt die geistigen und motorischen Fähigkeiten des Kindes überprüft, Größe und Gewicht ermittelt sowie die soziale und emotionale Kompetenz ermittelt. Zudem achtet er auf die Interaktion des Kindes mit den Eltern. Zusätzlich zur Krankheitsfrüherkennung wird geprüft, ob individuelle gesundheitliche Risiken und Belastungen vorliegen. Bei Geburt eines Kindes erhalten die Eltern ein gelbes Vorsorgeheft, in dem alle Untersuchungen dokumentiert werden. Folgende Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse:

  • 1. Vorsorgeuntersuchung: unmittelbar nach der Geburt

  • Erweitertes Neugeborenen-Screening (sowie Pulsoximetrie-Screening & Hörscreening): 2. - 3. Lebenstag

  • 2. Vorsorgeuntersuchung: 3. - 10. Lebenstag

  • 3. Vorsorgeuntersuchung: 4. - 5. Lebenswoche

  • 4. Vorsorgeuntersuchung: 3. - 4. Lebensmonat

  • 5. Vorsorgeuntersuchung: 6. - 7. Lebensmonat

  • 6. Vorsorgeuntersuchung: 10. - 12. Lebensmonat

  • 7. Vorsorgeuntersuchung: 21. - 24. Lebensmonat

  • 7.a Vorsorgeuntersuchung: 34. - 36. Lebensmonat

  • 8. Vorsorgeuntersuchung: 46. - 48. Lebensmonat

  • 9. Vorsorgeuntersuchung: 60. - 64. Lebensmonat:

  • 1. Jugend-Vorsorgeuntersuchung: 13. - 14. Lebensjahr

Neben diesen Untersuchungen können Eltern ab dem Grundschulalter zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen:

  • 10. Vorsorgeuntersuchung: 7. - 8. Lebensjahr:

Schwerpunkt ist die Erkennung von Verhaltens-, Motorik- und Entwicklungsstörungen (Dyskalkulie, Lese-Rechtschreib-Störung, ADHS etc.), um frühzeitig Therapiemöglichkeiten einleiten zu können.

  • 11. Vorsorgeuntersuchung: 9. - 10. Lebensjahr:

Im Mittelpunkt stehen mögliche Schulleistungs-, Verhaltens- oder Sozialisationsstörungen. Weiterhin dient die Untersuchung der Erkennung von Zahn- oder Kieferanomalien und der Prävention von gesundheitsschädigendem Medienverhalten.

  • 2. Jugend-Vorsorgeuntersuchung: 16. - 17. Lebensjahr:

Sie dient der allgemeinen Gesundheitskontrolle sowie dem Erkennen von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen.

 

Diese zusätzlichen Untersuchungen werden von vielen Krankenkassen übernommen, dies ist jedoch nicht grundsätzlich der Fall. Es ist daher empfehlenswert, dass sich die Eltern vorab erkundigen, ob eine Kostenübernahme erfolgt.

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